SEE Medientechnik
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf für Leistungen und Lieferungen von SEE Medientechnik KG, Stand Juli 2026.
1. Geltungsbereich und Einbeziehung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen SEE Medientechnik KG (Auftragnehmer) und ihren Kunden. Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform anerkannt wurden. Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Die AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Vertragsabschluss auf sie hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, sie zu speichern oder auszudrucken. Zwingende Bestimmungen des Verbraucherrechts bleiben vollständig unberührt.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der konkrete Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder eine gesonderte Vereinbarung zustande. Leistungsumfang, Termine, Vergütung und erforderliche Mitwirkung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
3. Leistungen und Leistungsumfang
Wir erbringen insbesondere IT- und Apple-Support, Beratung, Installation, Netzwerk- und Serverleistungen, Handel mit Hard- und Software, Webentwicklung, Programmierung und Schnittstellen, ConnectedWare- und Workflow-Leistungen, Kreation, Druckvorstufe und Druckvermittlung sowie 3D-Modellierung und 3D-Druck.
Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nur nach Abstimmung erbracht und nach dem vereinbarten oder üblichen Aufwand verrechnet. Wir dürfen fachlich geeignete Dritte beiziehen. Verträge über von uns lediglich vermittelte Leistungen Dritter kommen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande, wenn dies im Angebot entsprechend ausgewiesen ist.
4. Mitwirkung, Zugänge und Datensicherung
Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Freigaben, Inhalte und geeigneten Arbeitsbedingungen bereit. Vor Arbeiten an IT-Systemen hat der Kunde eine aktuelle, überprüfbare Datensicherung zu erstellen, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich Teil unseres Auftrags ist.
Verzögerungen und Mehraufwand aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung können zu einer angemessenen Anpassung von Terminen und Vergütung führen. Zugangsdaten sind sicher zu übermitteln und nach Abschluss der Arbeiten auf Wunsch zu ändern.
5. Hardware, Software und Lizenzen
Bei Hardware- und Softwarelieferungen gelten zusätzlich die Lizenz-, Nutzungs- und Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers, soweit diese wirksam vereinbart wurden. Lieferfähigkeit und Liefertermine können von Herstellern und Lieferanten abhängen. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern gegenüber SEE Medientechnik KG werden dadurch nicht eingeschränkt.
6. Web-, Software-, Druck- und 3D-Leistungen
Der Kunde sichert zu, dass bereitgestellte Texte, Bilder, Marken, Modelle, Daten und sonstige Inhalte verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Freigaben von Entwürfen, Druckdaten, Funktionen oder Modellen sind verbindlich; nachträgliche Änderungen können zusätzlichen Aufwand verursachen.
Bei 3D-Druck und individuell gefertigten Produkten sind technisch bedingte geringfügige Abweichungen bei Oberfläche, Farbe und Maß im branchenüblichen Rahmen möglich. Anforderungen an Belastbarkeit, Sicherheit oder behördliche Zulassung müssen vor Auftragserteilung ausdrücklich bekannt gegeben und vereinbart werden.
7. Preise, Kostenvoranschläge und Zahlung
Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Reise-, Versand-, Material- und Fremdkosten werden entsprechend dem Angebot oder nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Angemessene Anzahlungen oder Teilrechnungen können insbesondere bei Warenbestellungen und längeren Projekten vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und notwendigen Betreibungskosten.
8. Termine, Lieferung und höhere Gewalt
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, Lieferengpässen oder Ereignissen außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Über wesentliche Verzögerungen informieren wir den Kunden unverzüglich.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von SEE Medientechnik KG. Für Verbraucher gelten ergänzend und vorrangig die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
10. Gewährleistung und Mängel
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und -fristen ohne Einschränkung. Unternehmer haben Lieferungen und Leistungen nach Übergabe ohne unnötigen Aufschub zu prüfen und erkennbare Mängel gemäß § 377 UGB zu rügen. Gesetzlich zulässige Sonderregelungen für Unternehmer werden im jeweiligen Vertrag vereinbart.
Kein von uns zu vertretender Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Störung durch nicht freigegebene Änderungen, ungeeignete Fremdkomponenten, Schadsoftware, fehlerhafte Bedienung oder unzureichende Mitwirkung verursacht wurde.
11. Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden sowie in allen Fällen zwingender Haftung. Gegenüber Verbrauchern bleiben sämtliche zwingenden Haftungsansprüche unberührt.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Wiederherstellung verlorener Daten setzt voraus, dass der Kunde seiner vereinbarten Datensicherungspflicht nachgekommen ist.
12. Urheber- und Nutzungsrechte
Urheber- und sonstige Schutzrechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Quellcode, offene Arbeitsdateien, Entwürfe und über den Vertragszweck hinausgehende Nutzungsrechte sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
13. Fernwartung und Datenschutz
Fernwartung erfolgt nur nach Vereinbarung und Freigabe durch den Kunden. Der Kunde entscheidet, welche Systeme zugänglich sind, und kann die Sitzung jederzeit beenden. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der jeweiligen Auftragsvereinbarung verarbeitet. Soweit erforderlich, wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
14. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu. Die Frist beginnt bei Dienstleistungen mit Vertragsabschluss und bei Waren grundsätzlich mit Erhalt der Ware. Vor Vertragsschluss wird eine gesonderte Rücktrittsbelehrung samt Musterformular bereitgestellt, soweit das FAGG anwendbar ist.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich einen Leistungsbeginn während der Rücktrittsfrist, ist bei einem späteren Rücktritt der anteilige Wert der bereits erbrachten Leistung zu bezahlen. Das Rücktrittsrecht kann bei vollständig erbrachten Dienstleistungen nach ausdrücklicher Zustimmung und Kenntnisnahme des Verbrauchers sowie bei nach Kundenspezifikation angefertigten Waren, etwa individuellen 3D-Drucken, unter den gesetzlichen Voraussetzungen entfallen. Für ausdrücklich angeforderte dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten gelten die gesetzlichen Sonderbestimmungen des § 18 FAGG.
15. Stornierung außerhalb gesetzlicher Rücktrittsrechte
Wird ein Auftrag auf Kundenwunsch beendet, ohne dass ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, sind die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen, bestellten Materialien und nicht mehr stornierbaren Fremdkosten zu vergüten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der individuellen Vereinbarung.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden. Für Unternehmer wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von SEE Medientechnik KG vereinbart. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.
